4/2008 Verbotene Bilder

Ein wichtiger Aspekt des Urheberrechtes ist die in Österreich so genannte „Freiheit des Straßenbildes“, die es in den meisten Ländern mit jeweils etwas anderen Bedingungen gibt. Sie bedeutet, dass vor allem (aber nicht nur) architektonische Werke, die „sich bleibend an einem öffentlichen Ort befinden“, auch frei abgebildet und wiedergegeben werden können, ohne ein Nutzungsentgelt bezahlen oder den Rechteeigner um Erlaubnis fragen zu müssen. Im Gegensatz zum deutschen Recht, das den Begriff des öffentlichen Orts viel strikter einschränkt, wird in Österreich der Aspekt der „Öffentlichkeit“ von den Gerichten äußerst breit interpretiert: In einschlägigen Erkenntnissen wurde entschieden, dass dazu auch eine Villa im unzugänglichen Privatpark, die Hofansicht eines Hauses und Innenteile eines Bauwerks wie das Stiegenhaus, der Hof, die Vorhalle, einzelne Säle und Zimmer zählen, teilweise sogar die Innenarchitektur, sofern die Gestaltung der Innen- und Außenansicht als einheitliches Gesamtwerk anzusehen ist. Für Bauwerke ist also die Vervielfältigung grundsätzlich frei, nicht aber die Bearbeitung oder der Nachbau. Die Website strictlynophotography.com weitet diese Freiheit aus in Bereiche der Kunst, des Design, des Films und der Wissenschaft. Es geht um Foto-Sharing für Bilder, die dort aufgenommen wurden, wo das nicht erlaubt ist. Ziel ist es, „die verbotene visuelle Information der Welt zu organisieren und universell zugänglich und nutzbar zu machen“. Auch wenn die Nutzungsbedingungen der Site festlegen, dass man keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte etc. etc. verletzten darf, kann man nicht so sicher sein, ob das für alle gezeigten Bilder auch stimmt. Wobei festgestellt werden muss, dass recht oft Fotografierverbote ausgesprochen werden, für die es keinerlei rechtliche Basis gibt, wie etwa im öffentlichen Raum, und dass somit ein Verbotsschild noch kein Hinweis darauf ist, dass ein Verbot auch tatsächlich existiert. Die Bilder auf der Website zeigen etwa Kunstwerke in Museen, bei denen natürlich meist kein urheberrechtlicher Schutz mehr besteht, die Eigentumsrechte aber genützt werden, um das Abbilden trotzdem unmöglich zu machen. Sie zeigen Innenräume von Banken, die aus Sicherheitsgründen das Fotografieren verbieten. Sie zeigen Filmstills und Konzertbilder, die unerlaubterweise im Kino oder vor der Bühne gemacht wurden. Und sie zeigen die Vielfalt an „Fotografieren verboten“-Schildern, die man auf der ganzen Welt im öffentlichen Raum, in Geschäften, Museen, auf Sportplätzen, in Theatern und Konzertsälen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Produktions- und Forschungsstätten, etc. etc. finden kann.

www.strictlynophotography.com