2004 Dachausbauten in der Stadtlandschaft

Dachausbauten in der Stadtlandschaft. Ein Vergleich der Situation in Wien, Berlin, Prag, Budapest und München, Werkstattbericht Nr. 63, Wien 2004, 120 S. (Studie 2003, 2. Auflage 2008)

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Ausschnitt S. 17–25:

Das moderne Wohnhaus entstammt dem Bohémeatelier im Mansarddach. Dieses von Behörden und modernen Architekten als unbewohnbar und unhygienisch verpönte Dachgeschoß, das die Bauspekulation dem widerstrebenden Gesetz mit Mühe entreißen muss, das aus Zufällen aufgebaut ist, enthält das, was wir in den darunter liegenden, planvoll und rationell eingerichteten Wohnungen vergeblich suchen: Leben. Große Räume, große Fenster, viele Ecken, krumme Wände, Stufen und Niveauunterschiede, Säulen und Balken, – kurz all die Vielfältigkeit, die wir im neuen Haus suchen, um der trostlosen Öde des rechteckigen Zimmers zu entgehen. Der ganze Kampf für die moderne Wohnung und das moderne Haus hat im Grunde das Ziel, die Menschen von ihren gutbürgerlichen Vorurteilen zu befreien und ihnen die Möglichkeit eines Bohémewohnens zu geben. Die schön und ordentlich eingerichtete Wohnung in alter oder neuer Harmonie soll zu einem Schreckbild vergangener Zeiten werden.
Die Arbeit der Architekten ist nun das Ordnen all dieser Elemente des Dachausbaus zu einem Haus.

Josef Frank, Das Haus als Weg und Platz, 1931

Dachausbau

Der Begriff

Obwohl das Wort „Ausbau“ in der Wiener Bauordnung (Wr BauO) nicht existiert – dort gibt es nur Neubau, Umbau und Zubau sowie Änderungen und Instandsetzungen – soll in Folge „Dachausbau“ der Begriff für alles das sein, was heute bei bestehenden Gebäuden, und zwar vorrangig solchen aus der Gründerzeit, anstelle oder innerhalb des bisherigen Dachbodens vor allem für Wohn-, Büro- und Hotelzwecke errichtet wird. Die Abgrenzung zur Aufstockung ist also unscharf, da meistens solche Aufstockungen mit eigentlichen Dachausbauten kombiniert werden. Und natürlich kann man auch dachförmige Aufbauten auf Flachdächern so bezeichnen. Der Begriff umfasst eine Reihe von Bauvorhaben anhand der Definitionen der Wr BauO: Solange die Dachform nicht geändert wird, sondern nur Gauben oder nicht raumbildende Aufbauten aus dem bestehenden Umriss herausragen, handelt es sich um eine „Änderung“. Ein „Umbau“ ist ein solcher Dachausbau nur dann, wenn es sich dabei nicht um eine Wohnnutzung handelt. Alle anderen Formen des Dachausbaus und der Aufstockung sind somit „Zubauten“. Eine detaillierte rechtliche Typologie der Wiener Dachausbauten siehe 3.6 Dachausbauten in Wien. Ebenso ließen sich Dachausbauten natürlich formal (siehe 2.2 Formale Typologie von Dachausbauten), regional (Wien, Berlin, Prag, Budapest, München) oder historisch (Gründerzeit, Zwischenkriegszeit, Wiederaufbau, 80er Jahre, 90er Jahre, Gegenwart) typisieren.

Dachausbau und Stadtstruktur

Wie schon seit längerer Zeit wahrgenommen und gewürdigt wird, ist die Stadtstruktur vieler mitteleuropäischer Städte, und insbesondere der hier untersuchten (vorrangig Berlin, Budapest und Wien, aber auch Prag und München) von der gründerzeitlichen Bebauung determiniert und auch die Qualität dieser Städte zu einem großen Teil davon bestimmt. Auch wenn in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Stadt des späten 19. Jahrhunderts an breiter Front abgelehnt wurde, und dies vor allem aus sozialen Gründen, so hat sich deren Bedeutung bei fast gleichbleibender materieller Substanz heute massiv verändert und kann so wieder positiver verstanden werden. Pirhofer/Kohoutek (2002, 2003) schreiben dazu: „Der großflächige, teils herausragende, teils ‚banale‘ gründerzeitliche Bestand an Gebäuden, öffentlichen Räumen wie an der Wiener Stadtstruktur im Ganzen ist – bei aller Ambivalenz – das dominierende und durchgängige Qualitätsmerkmal von Wien. Nicht nur das kulturelle Wien, auch das soziale, das urbane Wien ist eng mit den gründerzeitlichen Raumfiguren, Baubeständen und Fassaden verbunden.“ Trotzdem wird dieser Wert nicht in allen Städten und von allen Stellen gesehen, in der Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte in Berlin beispielsweise stellt der gründerzeitliche Bestand kein speziell schützenswertes Gut dar.

Dachausbau und Stadterneuerung

Zu Beginn der „sanften Stadterneuerung“ in den 70er und 80er Jahren (Altstadterhaltungsgesetz 1972, Wohnhaussanierungsgesetz 1984) stand die „Entdichtung“ durch Entkernung, Hofbegrünung etc. im Vordergrund. Dem gegenüber bedeuten Dachausbauten eine Nachverdichtung des Bestandes, wenn auch nicht in sehr hohem Ausmaß: Im durchschnittlichen Wiener Dachausbau sind zwei Wohnungen untergebracht, was bei einem Wiener Mietshaus mit zwanzig, dreißig Wohnungen eine Verdichtung um ca. 7 bis 10 Prozent bedeutet. Da jedoch bei weitem nicht alle Dächer ausgebaut werden können, dürften selbst bei Ausbautätigkeit über viele Jahrzehnte maximal die Hälfte bis zwei Drittel dieses Wertes erreicht werden (3,5 bis 7 Prozent). In den inneren Bezirken Wiens stieg zuletzt (90er Jahre) der Wohnungsbestand durch Dachausbau um ca. 1,5 Prozent in einem Jahrzehnt (siehe 3.6 Dachausbauten in Wien), allerdings besteht aktuell ein wesentlich stärkerer Verwertungsdruck. Laut Schätzungen (Kniefacz 2003) sind vom aktuellen gründerzeitlichen Baubestand ganz Wiens 4.400 Dächer ausgebaut und 27.600 Dächer noch unausgebaut. Unter der Annahme, dass davon die Hälfte verwertbar ist und in jedem Dachausbau zwei Wohnungen realisiert würden, ergäbe dies ein Potenzial von ca. 28.000 Wohnungen für ganz Wien bzw. ein Plus von 3,3 Prozent, bezogen auf den aktuellen Wiener Wohnbestand (Wohnungszahl: Statistisches Amt der Stadt Wien). Vor zehn Jahren betrug eine Schätzung des Potenzials 30.000 bis 40.000 Dächer (STEP 1994, S. 250). Nach Schätzungen der MA 19 sind derzeit etwa 20 Prozent der jährlich 8.000 Bauanträge Dachausbauten, also 1.600 Fälle bei dem bereits genannten Gesamtpotenzial von geschätzten 27.600 Dächern. Bei weiter anhaltendem Ausbaudruck wäre somit das Limit nach ca. 17 Jahren (2020) erreicht. Diese Anzahl ist extrem hoch, sie entspricht der jährlichen Zahl an Baugenehmigungen in West-Berlin in den 80er Jahren, also zur Zeit der Wohnungsnot, und sie ist eine starke Steigerung gegenüber der Wiener Zahl in den 90er Jahren (STEP 1994, S. 250: 230 Wohnungen pro Jahr in den 80er Jahren, 400 Wohnungen pro Jahr in den 90er Jahren; die aktuellen 1.600 beziehen sich auf Bauanträge, nicht auf einzelne Wohnungen). Laut Gebäude- und Wohnungszählung 1991 lag damals das Spektrum des Anteils ausgebauter Dächer je Bezirk zwischen 5 Prozent (15., 20. Bezirk) und 13 Prozent (1. Bezirk). Im Jahr 2001 wurden in Wien insgesamt 842 Wohnungen durch Auf-, Zu- und Umbau errichtet, ein Teil davon sind Dachausbauten (Statistik Austria). Dachausbauten sind demnach Instrumente der Nachverdichtung der bestehenden Stadtstruktur, ob nun der Gründerzeitviertel der Kernstadt oder der historischen Innenstadt älterer Provenienz. In diesem Sinne sind sie, trotz der Herleitung des modernen Wohnhauses von der Mansardwohnung der Bohémiens durch Josef Frank, ein Widerspruch zur Ideologie der Moderne, die sich letztlich eine Ablöse der dichten historischen Stadt durch eine Gartenstadt voll Licht, Luft und hygienischer Verhältnisse zum Ziel setzte. Allerdings herrschen heute selbst in den ehemals furchtbarsten Vierteln des „steinernen Berlin“ (Werner Hegemann) wie Friedrichshain oder Prenzlauer Berg längst keine unhygienischen Verhältnisse mehr, die früheren Arbeiterviertel mutieren zu schicken Innenstadtwohngegenden, und die Dichte nimmt durch Sanierung und Entkernung sowie die steigende Wohnfläche pro Einwohner kontinuierlich ab. In diesem Sinne spricht aus stadtplanerischer Perspektive nichts gegen Dachausbauten, sie können der schrumpfenden Bevölkerungszahl der Innenstädte in einem geringen Ausmaß entgegenwirken. In den 80er und 90er Jahren wurden Dachausbauten, insbesondere in Berlin und München, aus wohnungspolitischer Perspektive diskutiert: Der massive Zuzug führte zu einer Wohnungsnot, für die Lösungen gesucht wurden, die der Kommunalverwaltung möglichst geringe Kosten (Infrastruktur) verursachen sollten, und dafür boten sich Dachausbauten natürlich an, die Stadt erleichterte diese durch vereinfachte Verwaltungsabläufe und etwa den Verzicht auf den Zwang zum Lifteinbau. Diese Wohnungsnot ist in allen untersuchten Städten Vergangenheit, sodass dieses Argument nun wegfällt, und auch in Berlin wurden die Ausnahmeregelungen inzwischen wieder aufgehoben. Trotzdem gibt es zumindest in Wien, Berlin und München nach wie vor viele der gesetzlichen Erleichterungen, die in den 90er Jahren beschlossen worden waren. Immer noch gilt aber, dass tendenziell der „dritte Raum“ (Thomas Sieverts), die Peripherie, zu Ungunsten der Kernstädte an Bevölkerung gewinnt, was den Kommunen höhere Kosten als eine innere Verdichtung abverlangt. In diesem Sinne können Dachausbauten heute durchaus nach wie vor gefördert werden, aber aus stadtentwicklungspolitischer statt aus wohnungspolitischer Sicht. Und im Unterschied zur wohnungspolitischen Strategie, die bei Dachausbauten notgedrungen vorrangig auf besserverdienende Schichten zielt und damit – trotz Filteringtheorie – wohl kaum als sozial eingestuft werden kann, könnte man beim stadtentwicklungspolitischen Argument immerhin behaupten, dass durch die Bereitstellung von Wohnraum in der Kernstadt der sozialen Segregation entgegen gearbeitet würde, da ja die Stadtflucht vor allem diese besser verdienenden Schichten aus der Stadt abzieht und somit die Kernstadt sozial entdifferenziert. Allerdings haben die Dachausbauten auch negative Folgen: Wenn man vom Gestalterischen vorerst absieht, bleiben zumindest Fragen der Wohnsituation der anderen Bewohner in Häusern, deren Dächer ausgebaut werden, und der Bewohner der direkten Umgebung. Für diese Verschlechtern sich oft Belichtung, Verkehrssituation, Grünraumversorgung, und sie haben unter anderen negativen Folgen des Dachausbaus zu leiden, wie etwa die zunehmende Verbauung der Erdgeschoßzonen durch Garagen. Für diese Probleme gibt es aber längst funktionierende Lösungen, wie die Praxis der Kompensationseinforderung im Baugenehmigungsverfahren in Berlin beweist. Dort besteht, zumindest in manchen Stadtbezirken, der Standpunkt: „Der Ausbau von Dachgeschoßen zu Wohnzwecken muss mit notwendigen Verbesserungen der Wohn- und Lebensqualität [für die benachbarten Bewohner] verbunden sein.“ Dies bedeutet, dass von Bauwerbern, die Dachausbauten errichten und damit (zumindest in der Berliner rechtlichen Situation) eine Verdichtung in einem Gebiet anstreben, wo die großräumliche Planung „Entdichtung“ verlangt, wo also von den Genehmigungsbehörden zu ihren Gunsten gegen das Gemeinwohl gehandelt wird, Ausgleichsmaßnahmen verlangt werden, um so den Nachteil durch andere, gleichzeitig realisierte Vorteile zu kompensieren: „Derjenige, zu dessen Gunsten auf der einen Seite das allgemeine öffentliche Recht gebeugt wird, erweist sich auf der anderen Seite meistens leichter geneigt, im öffentlichen Interesse gewisse Opfer zu bringen oder ein Mehreres zu leisten, als die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen erheischen.“ (Feldmann/Knuth (1998), S. 108). In Berlin soll zu diesem Zweck grundsätzlich eine Aufwertung und verbesserte Nutzbarkeit der unbebauten Flächen nachgewiesen werden. Als Ausgleichsmaßnahmen gelten etwa die Entsiegelung von Hofflächen, die Beseitigung von Garagen und Abstellflächen in Höfen, die Anlage von nutzbaren Grünflächen, die Errichtung von Kinderspielplätzen, die Begrünung von Dächern und Fassaden, die Umwandlung von schlecht belichteten Erdgeschoßwohnungen in Gemeinschaftsräume oder Fahrradabstellräume sowie der Einbau von Photovoltaikanlagen. Auch Gemeinschaftsdachterrassen werden gefördert. In diesem Sinne sollte der Dachausbau unterstützt werden, und zwar in einer Weise, die nicht nur das einzelne Haus betrachtet, sondern großmaßstäblicher denkt, also Außenräume, Bauvolumina, Blickpunkte, ja möglicherweise sogar die Wohnungserschließung Straßenzug- oder Stadtviertelweise plant.

Dachausbau und Wohnen

„Der Dachbodenausbau ist über seine Relevanz für die Verdichtung, innere Stadterweiterung etc. hinaus vor allem ein stark wunschbesetztes Vorstellungsbild im urbanen Wohnen. Der leere Raum, der nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden kann; die Möglichkeit des Dachgartens als privater Freiraum und die häufig gegebene Aussicht (‚die Nähe zum Himmel‘) ist eine der überzeugenden Antworten der Stadt auf das Leitbild Einfamilienhaus und die damit in Zusammenhang stehende Flucht gut verdienender Schichten in die stadtnahen Gemeinden südlich und westlich von Wien.“ (Pirhofer/Kohoutek 2002, 2003) Während im Gründerzeithaus in der Vergangenheit der erste Stock (oft in Wirklichkeit der zweite, über dem Mezzanin), die Belétage die hochwertigste Wohnlage war, ist dies heute der Dachausbau, wie der ungebrochene Nachfragedruck und die hohen Miet- bzw. Kaufpreise zeigen. Dies wurde möglich durch die Verwendung von Liften, und es hängt sicherlich damit zusammen, dass man in der Dachwohnung alle anderen „unter sich“ hat, man befindet sich an der höchsten Stelle in der Stadt, direkt unter dem Himmel, niemand anderer kann einen hier mehr beobachten oder stören (zumindest in der Vorstellung des zukünftigen Dachbewohners). Nur hier gibt es den freien Blick über die Dächer der Stadt, vielleicht bis in die Ferne, und den unbedingt notwendigen, zur Wohnung gehörenden Freiraum, die Terrasse. Man kann sich die Dachwohnung tatsächlich fast als Einfamilienhaus imaginieren. Es ist zwar meist nicht möglich, im Freien um diese Wohnung herum zu gehen, wie ein verbreitetes Wunschbild fürs Wohnen lautet, sondern nur nach draußen zu treten. Zumindest ist man aber nicht in alle Richtungen direkt von anderen Wohnungen umschlossen – die gibt es nur unterhalb, oder manchmal auch daneben. Diese Vorteile, teils phantasiert, teils real, sind allerdings mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Dachwohnungen sind teuer, oft ist der Ausbaustandard schlechter als bei gleichwertigen sanierten Altbauwohnungen. Die Räume sind verwinkelt, es gibt viele schräge Wände und dadurch schlecht oder gar nicht nutzbare Zonen, die Raumhöhen sind niedrig (in München ist das Minimum nur 2,20 m!), und oft erlauben Gauben oder Dachflächenfenster gar nicht den horizontalen Blick nach draußen, sondern nur den Blick in den Himmel. Die meist nicht perfekt realisierte Wärmedämmung führt dazu, dass es im Sommer extrem heiß und im Winter sehr kalt wird. Und die Tatsache, dass viele Dachwohnungen Galerien und größere Lufträume haben, hilft diesbezüglich wenig. Ähnliches gilt für die ebenfalls häufigen Maisonette-Wohnungen im Dach – Grund für diese Häufigkeit ist, dass bei zweigeschoßigen Wohnungen die Rettungswege nicht bis ganz oben, sondern nur bis zur Wohnungs-Eingangsebene geführt werden müssen. In einer Befragung von Bewohnern von Dachausbauten in Berlin (n=578) aus dem Jahr 1990 (Metscher 1993) wurden als häufigste Nachteile die hohe Raumtemperatur, mangelhaft ausgeführte Fußböden, Decken und Wände, fehlende Lifte, die mangelhafte Größe der Wohnung und der schlechte Grundriss sowie die Lärmbelastung bezeichnet. Als größte Vorteile wurden die Helligkeit, die Größe und die Qualität des Grundrisses, die Terrasse, die Ruhe und Aspekte des „Wohngefühls“ (Dachschrägen, sichtbare Balken, Charme, über den Dächern wohnen) gesehen. Inserate, in denen Dachwohnungen angeboten werden, werben mit Begriffen wie „Dachterrassentraum“, und solche Wohnungen machen eine großen Teil des aktuellen Marktes aus (eine zufällige Zählung des Immobilienteiles einer Wochenendausgabe einer Wiener Tageszeitung ergab 15 Prozent). Und dies trotz der genannten Probleme und obwohl Dachwohnungen bei gleichem Preis kleiner sind als andere. Wesentlich, auch bezüglich eventueller Eingriffsmöglichkeiten von Seiten der Behörden, ist die Tatsache, das die überwiegende Anzahl der Dachwohnungen nicht im Rahmen der Wohnbauförderung errichtet wird.

Dachausbau und Gestaltung

Die neue Rolle und Wertschätzung der gründerzeitlichen Stadt war nur möglich durch einen kontinuierlichen und massiven Umbau der gründerzeitlichen Struktur, der laufend stattfindet und im Gegensatz steht zu „radikalen Lösungen“ wie den Kahlschlag-Sanierungen der 50er bis 70er Jahre (zum Beispiel Berlin-Wedding und Kreuzberg oder das Areal der Karl-Marx-Allee in Mitte und Friedrichshain; in Wien gab es diesbezüglich nur zarte Ansätze wie Alt-Erdberg, Alt-Ottakring und Lichtental). Diese Umwandlung wurde basierte auf der vielgepriesenen „Flexibilität“ der gründerzeitlichen Parzellenstruktur und Bautechnik, die die Voraussetzungen dafür bot, in denselben Häusern die Wohnfläche von etwa 6 m2 pro Kopf um 1900 auf etwa 40 m2 pro Kopf heute zu steigern, die Haushaltsgröße in derselben Zeitspanne von durchschnittlich 8 auf 1,75 Personen zu senken (diese Zahlen umfassen natürlich nicht nur den gründerzeitlichen Bestand). Der Großteil dieses Umbaus fand unsichtbar für die Augen der Passanten statt, doch gibt es einiges, was auch von der Straße aus zu sehen ist. Dabei handelt es sich vor allem um die wachsende Inanspruchnahme der Straße durch ruhenden PKW-Verkehr, um die Veränderung der Fassaden durch Abschlagen des applizierten Schmuckes, Austausch der Fenster und Änderung der Färbelung, um den Umbau der Erdgeschoßzonen vor allem für Geschäfts- und Gastronomienutzung, aber auch für Garagen, Lagerräume, etc., sowie schließlich um Aufstockungen und Dachausbauten. Fassadenänderungen durch neu angebrachte Balkons zur Straße hin, wie sie in Berlin üblich sind, gibt es in Wien nicht bzw. nur in den Höfen. Alle diese Änderungen ereignen sich laufend seit vielen Jahren und fallen deshalb kaum mehr auf, nur die Dachausbauten sind ein jüngeres Phänomen und deshalb augenscheinlicher – jedenfalls gab es meines Wissens noch keinen Protest gegen vollverglaste Geschäftsportale im Areal des Weltkulturerbes im historischen Zentrum Wiens. Die gründerzeitliche Fassade ist zoniert in einen Sockel mit Sockelgesims, darüber die Entwicklung der Hauptgeschoße, von der Belétage aus mit immer niedriger werdenden Stockwerken, und schließlich das Dach, das durch ein teils sehr massives, weit vorkragendes Kranzgesims (50 bis 100 cm) von der Fassade getrennt ist. Seit der Bauordnung von 1829 waren vier Geschoße gestattet (ca. 14 m), ab 1859 war die Höhe mit 24,65 m ohne Definition der Geschoßanzahl begrenzt, nach den Bauordnungen von 1870 und 1883 waren insgesamt fünf Geschoße inklusive Erdgeschoß und Mezzanin erlaubt. Das Dach selbst ist üblicherweise mit roten Tonziegeln, den Wiener Taschen gedeckt. Die Wiener Dächer sind mit 32º bis 37º vergleichsweise flach und ungeschmückt, es gibt nicht eine solch große Tradition von Mansarddächern wie etwa in Budapest und Berlin. Pirhofer/Kohoutek (2003): „Die urbane Ästhetik von Wien ist in der Dachzone von großer Zurückhaltung bis Langeweile geprägt, die möglicherweise vor allem der Bauordnung nach den großen Bränden geschuldet ist, die jegliche Nutzung der Dachzonen (mit Mansarden etc.) untersagte.“ Man könnte schließen, dass aus gestalterischer Sicht ein Umbau der Dächer, der die genannte Zonierung der Fassade einhält, wohl kein gravierenderer Eingriff ist als der bereits erfolgte Umbau der Sockelzone in weiten Teilen der Stadt – solange sich der Dachausbau auf den Bereich oberhalb des Kranzgesimses beschränkt, wäre er demnach unproblematisch, auch wenn sich die Proportion der drei Zonen zueinander ändert. Dieser Schluss ist jedoch problematisch, da durch Ausbauten die Dächer stärker in den Vordergrund und ins Blickfeld im Straßenraum rücken und somit die abgestufte Wertigkeit der Zonen massiv verändern, da sie die Gebäude insgesamt erhöhen und dadurch mehr verschatten, und weil sie direkte Auswirkungen auf die übrige Gebäudestruktur haben (Garagen, Lifte, Höfe, etc.). Es bleiben demnach zwei Schlüsse: Dachausbauten können nur dann vorbehaltlos gefördert werden, wenn ihre Ausführung hohen gestalterischen Anforderungen genügt, und wenn ihre Verdichtungseffekte durch Kompensationsmaßnahmen für die benachbarte Bevölkerung ausgeglichen werden. Gesetze, die negative Folgeerscheinungen vorschreiben (Stellplatzverpflichtung), sollten zumindest ihre Geltung für Dachausbauten überprüft werden. Als positives Beispiel für eine Stadt, die Dachausbauten fördert, kann Paris gelten, wo sich ab den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts oberhalb der Traufkante der historischen Bebauung eine ganz neue, ästhetisch ganz anders orientierte Dachlandschaft vor allem aus Staffelgeschoßen entwickelt hat. Eine Untersuchung dieser Entwicklung könnte sinnvoll sein.

Dachausbau und Stadtlandschaft
Der Begriff Landschaft wird gewöhnlich in zweierlei Bedeutungen verwendet: einerseits das aus der Kunstgeschichte kommende Wort für den „geschauten Naturausschnitt“, für einen Teil der freien Natur, definiert durch den menschlichen Blick darauf, weil das Gesehene immer erst einmal vom Sehenden ausgewählt und komponiert werden muss. Und andererseits der geographische Begriff, der eine Region mit gewissen einheitlichen naturräumlichen Eigenschaften bezeichnet. In neuerer Zeit wurden Erweiterungen des klassischen Landschaftsbegriffes entwickelt, wie etwa von der Kultursoziologin Sharon Zukin, für die Landschaften durch die Wechselwirkung zwischen sozioökonomischen, kulturellen und politischen Räumen entstehen – eine Bedeutungsverschiebung vom Zustand zur Produktion der Landschaft. All diesen Zugängen ist gemeinsam, dass es sich bei dem Betrachteten um etwas Organisches, Kontinuierliches handelt, das sich durch bestimmte Eigenschaften von seiner Umgebung unterscheidet, und das sich räumlich definieren lässt. Der Begriff der Stadtlandschaft wurde zuerst durch die Kulturgeographie der 20er Jahre verwendet (Siegfried Passarge: Stadtlandschaften der Erde, Hamburg 1930), Ziel war dabei die ganzheitliche Gestaltwahrnehmung der Stadtlandschaft, eine Art morphologische Stadtgeographie. In der Folge wurde der Begriff als Leitbild der Stadtutopien der Moderne verwendet, nunmehr als Gegenbild zur historischen Stadt. Die Scharounsche aufgelockerte Stadt unter dem Titel „Stadtlandschaft“, sein Beitrag zum Berliner Hauptstadtwettbewerb 1957/58, war ein dezidiertes Gegenbild zur steinernen Stadt der nationalsozialistischen, Speerschen Planung. Heute wird der Begriff einerseits für nichttraditionelle, teils chaotische Stadtformen verwendet, etwa im Zusammenhang mit der Zwischenstadt, der Peripherie (Thomas Sieverts), oder mit der explosionsartig wachsenden asiatischen Metropolis (so Rem Koolhaas mit seinem Begriff ©scape). Andererseits bezieht er sich ganz allgemein phänomenologisch und damit wieder an Passarge angelehnt auf das, was da ist, auf die heterogene, aber kontinuierliche Stadt, deren Teilbereiche sich wechselseitig durchdringen, eine Synthese bilden und so die Stadt und ihre „Landschaft“ erzeugen. Wenn man im Zusammenhang mit der historischen Stadt und deren Dächergefüge von Stadtlandschaft spricht, verbinden sich viele der genannten Landschaftsbegriffe, zentral ist jedoch sicherlich eine Auffassung, die dem ersten, kunsthistorischen Landschaftsbegriff sehr nahe kommt: der „geschaute Stadtausschnitt“, definiert durch den menschlichen Blick darauf. Ein räumliches Kontinuum, das man vorzugsweise von oben, von einem Hügel am Rande der Stadt oder von einem historischen Kirchturm aus wahrnimmt. Und damit ist auch der Bogen zur touristischen Betrachtung der Stadt geschlagen, die eben gewisse „Ausschnitte“ des die Landschaft erzeugenden Raumes gegenüber anderen bevorzugt. Und damit zusammen hängt auch die Verwendung des Begriffes „Dachlandschaft“ etwa in Prag: Sie beschreibt den Teil des materiellen Bestandes der Stadt, den man im Panorama, etwa von Hügeln oder Türmen aus, wahrnehmen kann.

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