1995 Einsichten – Ausblicke

Projekt beim Wettbewerb Einsichten – Ausblicke der Wohnungseigentum Tirol zur Verhinderung der weiteren Zersiedelung Tirols mit Hilfe neuer Bauordnungsvorschläge, 1. Preis, mit Peter Döllmann und Anuschka Frick.

Ausschnitt Projektbeschreibung

„Wenn Sie es für utopisch halten, dann bitte ich Sie, darüber nachzudenken, warum es utopisch ist.“
(Bertolt Brecht)

Mit diesem Projekt soll eine Möglichkeit aufgezeigt werden, Siedlungsräume zu verdichten, ohne die Zersiedelung weiter voran zutreiben, sowie Einfamilienhaus-Gebiete in verträglichere, vernünftigere Strukturen zu wandeln. In Tirol herrscht akute Knappheit an bebaubarer Fläche. Bereits vor fünfzehn Jahren war ein Viertel der theoretisch für Wohnbau nutzbaren Fläche bebaut. Somit scheint in Anbetracht der sich weiter ausbreitenden Zersiedelung der Gedanke berechtigt, nur minimale oder gar keine Gebiete neu zu bebauen, sondern stattdessen auf bereits besiedeltem Grund zu verdichten.
Dadurch ergibt sich eine ganze Reihe von Vorteilen, die im Vergleich zu konventioneller Entwicklung erzielt werden können: In den zusammenwachsenden Dorfteppichen werden dichte und lockere Zonen neu etabliert, Grenzen zwischen Dorf und freiem Land werden definiert. Anonyme, großteils aufs Auto ausgelegte Einfamilienhaus-Siedlungen werden durch differenzierte Außenräume, Versorgungs- und öffentliche Einrichtungen sowie neue Wohnbauten aufgewertet. Durch kommunikationsfördernde Gestaltung der Räume sowie Verbesserung der regionalen Infrastruktur (Freizeiteinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten, etc.) verlieren diese Gebiete den Charakter der „Schlafsiedlungen“, der Privatverkehr wird reduziert.
Durch die Gegenüberstellung von historischen Bauformen, gegenwärtigen Individual-Baustandards (Stichwort Fertigteilhaus) und architektonischen Eingriffen entsteht eine Durchmischung, die zur Qualität von Ensembles wohl mehr beitragen kann als Vorschriften über die Verwendung überkommener Formzitate.
Es geht um den „Raum zwischen den Häusern“; wo ist davon zu viel da, und vor allem, wo ist er toter, nicht oder ausschließlich privat nutzbarer Raum? Zumindest ebenso entscheidend wie die private Sphäre ist der öffentliche Raum – und das ist mehr als bloß eine Aneinanderreihung von Privatbereichen. Die Planung eines Wohnhauses darf nicht nur auf das Grund stück selbst bezogen sein, sondern muss den Siedlungskontext berücksichtigen.
Voraussetzung wäre die Umwandlung von Individualeigentum in eine Art von Eigentümergemeinschaft aller bisherigen Eigentümer. Wenn man bedenkt, dass Enteignungsregelungen für zum Beispiel den Straßen- und Eisenbahnbau, die Energieversorgung, die Kanalisation und Müllentsorgung etc. bereits bestehen, sollte man sich die Frage stellen, ob Ziele wie die Eindämmung der Zersiedelung und Verstädterung Tirols, die Entwicklung humaner Siedlungsstrukturen und die Attraktivitätssteigerung der Gemeinden für den Fremdenverkehr, immerhin einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Tirols, nicht zumindest die gleiche Bedeutung für das Gemeinwohl haben.
Bei Abwägung der Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft könnte man durch aus zu dem Schluss kommen, dass diese Ziele ähnliche Mittel erfordern. Eine Möglichkeit, oben genannte Fortschritte zu erzielen, wäre die mit diesem Projekt vorgeschlagene „Flecken-Bauordnung“ (F-BO). Sie sollte als Instrument für die Gesellschaft begriffen werden, Lösungen für einige der Probleme des zeitgenössischen Tiroler Wohnbaus zu finden.

Im Gemeindegebiet werden durch den Bebauungsplan, erstellt von übergeordneter Instanz, verschiedene sogenannte „Flecken“ festgelegt, die sich durch verschiedene Erhöhung der Dichte unterscheiden. So wird zum Beispiel in einem Flecken zumindest eine Verdoppelung der Geschoßflächenzahl fixiert, während im benachbarten Flecken die Dichte um den Faktor 2,5 erhöht wird. Diese Werte beziehen sich immer auf eine angenommene durchschnittliche Dichte bei zum Beispiel einem Einfamilienhaus pro Grundstück. Neubauten in anderen Gebieten der Gemeinde (die zuerst auch zu Flecken werden müssen) sind erst möglich, wenn diese Erhöhung zu 90 Prozent erreicht ist. Außerhalb der Flecken herrscht Bausperre für Wohnbauten. Die Flecken werden im Flächenwidmungsplan als gemischtes Wohngebiet (W1) ausgewiesen. Die Mindestgröße eines Fleckens ist zwei Parzellen (zusammen kleiner als fünf Hektar), die Obergrenze der Fläche beträgt fünf Hektar. Die Erschließung stellt die eigentliche Eingriffsmöglichkeit der übergeordneten Planung dar: In der F-BO ist fixiert, dass jedes neu errichtete Wohnhaus entweder an ein bereits bestehendes oder an die Verkehrserschließung direkt angebaut werden muss. Dadurch lässt sich die Entwicklung der Siedlungsstruktur sinnvoll steuern und Dichte wird ermöglicht. Diese Regelung umfasst das weite Spektrum von Einzelbauvorhaben bis zu Wohnbauplanungen im größeren Maßstab.