Und warum soll man beim Gebäude aufhören?

„Und warum soll man beim Gebäude aufhören? Das Verhältnis des Wiener Wohnbausystems zu seinen BewohnerInnen/And Why Should We Stop at the Building? The Relationship of the Viennese Housing System to its Residents“, in: Generalist 4. Magazin für Architektur, Use and Habit/Gebrauch und Gewohnheit, Darmstadt, Juli 2010, S. 44–49 (mit Andrea Schaffar/reviewed)

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Ausschnitt S. 45:

„Da gibt’s jemand, der einen sehr starken gestalterischen Anspruch hat, der sich natürlich mit der Raumwirkung auch auseinandersetzt, der also natürlich auch das Auge des Nutzers hat. Aber wir sind vielleicht noch mit einem alltäglicheren Auge aus dem Blickwinkel des Nutzers dabei.“ Die Schilderung eines Bauträgers beschreibt den Anspruch, anders als die ArchitektInnen mehr Bodenhaftung zu besitzen, einen Blick für das alltägliche Leben in die Planung einzubringen. Dieser Alltagsblick soll stellvertretend für den der BewohnerInnen stehen. „Das ist eben so eine große Fehlstelle im Wohnbau; weil ja der Nutzer der ist, der eigentlich vorgeben müsste, was er haben will, der eben vertreten ist durch die Genossenschaften. Und die Genossenschaften tun so, als hätten sie alle Weisheit mit dem Löffel gefressen und als wüssten sie das; und dabei wissen sie das nur aus dem, was sie selber an Wohnungen verkaufen.“ Eine Architektin widerspricht so dem vorgeblich praktischen Blickwinkel, den Bauträger argumentativ gerne einnehmen. Der Vertretungsanspruch des Bauträgers gründet sich auf Erfahrungswerte aus Verkauf und Verwaltung – der Alltag, den Bauträger für sich reklamieren, wird so als Konstrukt enttarnt. Tatsächlich sehen sich sowohl ArchitektInnen und als auch Bauträger als legitime VertreterInnen der zukünftigen NutzerInnen mit ihren der Bedürfnissen und Prioritäten.