Wiener Koalitionspapier 4: Wohnbau

Koalitionspapier, Teil 4:

Im Wohnbau werden zusätzliche Gemeindewohnungen neu angekündigt, allerdings nur 1.500 über 5 Jahre, also deutlich weniger als in der letzten Periode (4.000). Neben dem Neubau zählt in das geplante Programm „Gemeindebau(t)“ auch die Sanierung und sanfte Nachverdichtung von Gemeindebauten – zweifellos ein wichtiges Thema. Scheinbar soll die Wohnungsvergabe weiterentwickelt werden, was auch immer das bedeuten mag. Ein bisschen heftig scheint mir der geplante Einsatz von Detektiven gegen Nichtnutzung von Gemeindebauwohnungen, auch wenn das Problem wohl besteht. Ein wichtiges und überaus sinnvolles Projekt ist die geplante Qualitätssicherung für freifinanzierte Bauten durch den Grundstücksbeirat (dann ein weiterentwickelter Qualitätsbeirat), der ja bisher nur geförderten Wohnbau begutachtet. Das sollte aber nicht auf den Wohnbau beschränkt bleiben – und die große Frage ist, wie das funktioniert, wenn es nicht die Verweigerung der Förderung als Druckmittel gibt. Bei den Bauträgerwettbewerben soll verstärkt auf klimagerechtes Bauen gesetzt werden. Und, durchaus interessant: Ein eigenes Fördermodell für Baugruppen ist geplant. (128ff.) Die schon vor der Wahl angekündigte Sanierungsoffensive „Wir san Wien“ und die „Hauskunft“ werden umgesetzt, für die Blocksanierung gibt es einen neuen Namen, Ziel ist eine „Stadt der kurzen Wege“. Die Bauordnung soll auf Basis einer Enquete novelliert werden, um Klimaschutz, leistbares Wohnen und Baukostenreduktion zu verknüpfen. (133ff.) Auffällig ist, dass es keine quantitativen Ziele für die Wohnbauförderung gibt. Es wird an einer Stelle von abgeschwächtem Wachstum der Stadt gesprochen, dies ließe eine maßvollere Dichte zu, was zweifellos in etlichen Fällen sinnvoll wäre. Und die Zahl von derzeit über 10.000 Wohnungen jährlich soll reduziert werden. (153) Eine Reduktion des geförderten Wohnbaus zugunsten des teuren, freifinanzierten wäre aber überhaupt nicht sinnvoll, und wie man den freifinanzierten Wohnbau reduzieren will, ist fraglich. Positiverweise wird erneut die Absicht fixiert, die Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ generell einzusetzen und dort jeweils zwei Drittel Wohnbauförderung vorzugeben. (150)