2023-05-15 06:04
Rechnungshof: Grundstücksverkäufe
Aktueller Bericht des #Rechnungshof.s: „Compliance – Korruptionsprävention bei #Immobilientransaktionen: ÖBB-Immobilienmanagement GmbH und Österreichische Post AG“. Der RH wirft den beiden Unternehmen vor, durch ihr Vorgehen auf höhere Preise für Liegenschaftsverkäufe zu verzichten. Natürlich ist das Ziel der Compliance bei solchen Verkäufen sehr wichtig, um Korruption zu verhindern. Aber man sollte bei Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand nicht das Kind mit dem Bad ausschütten: Der RH fordert Verkäufe „öffentlich in einem wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungs- und bedingungsfreien Bietverfahren“. Weder ist es immer sinnvoll, die Kaufpreise durch Wettbewerb zu steigern – aktuell gibt es enorm steigende Wohnkosten, und gleichzeitig trägt der Staat durch solche Preissteigerungen für #Bauland genau dazu bei, und der RH sieht das offensichtlich als notwendiges Ziel! Wenn man der ÖBB vorwirft, am Nordbahnhof zu billig verkauft zu haben, muss man auch sagen, dass bei höheren Preisen dort kein geförderter #Wohnbau möglich gewesen wäre. Auch ist es oft nicht sinnvoll, „bedingungsfreie“ Verfahren durchzuführen: Gerade um hohe Qualität und geringe #Wohnkosten zu ermöglichen, muss die öffentliche Hand im #Konzeptverfahren verkaufen, und das bedeutet, dass der Verkauf nicht bedingungsfrei ist! Sogar die Europäische Kommission akzeptiert Preisgutachten als Basis für Marktkonformität, nicht nur das Bietverfahren. Es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand gezwungen ist, zu Höchstpreisen zu verkaufen und so leistbaren #Wohnbau zu verhindern.